Bonus US-Prediger

Monatelang sorgte ein gewisser deutscher Bischoff weit über die Grenzen von Limburg hinaus mit dem Bau einer luxuriösen Privatresidenz für Aufruhr. In den USA will nun ein Gericht Geistlichen einen wohnungsbezogenen Steuerbonus wegnehmen. In einem Prozess der atheistischen Organisation „Freedom From Religion Foundation“ gegen die amerikanische Steuerbehörde IRS erklärte ein Bundesbezirksgericht im mittwestlichen Bundesstaat Wisconsin vor kurzem (am 22. November 2013) einen Paragraphen in der US-Abgabenordnung für verfassungswidrig. Dieser Paragraph 107 Absatz 2 erlaubt einem sogenannten „Minister of the Gospel“, auf Deutsch „Prediger der frohen Botschaft“, Wohngelder vom Arbeitgeber steuerfrei zu beziehen. Der Rechtsstreit um das Privileg für Geistliche zeigt Unterschiede in der Handhabe von Kirche und Staat zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland auf, wie Georg Hirsch berichtet.

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